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Im Verkehrsrecht bearbeite ich zivilrechtliche Angelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen sowie mit Verträgen über den Kauf oder die Reparatur von Fahrzeugen. Dies umfasst sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Ansprüchen gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen oder Vertragspartnern.

In strafrechtlichen Verfahren übernehme ich zudem die Verteidigung in Fällen, in denen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr im Raum stehen.

Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere wegen Verkehrsverstößen (z. B. Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße), gehört nicht zu meinem Tätigkeitsbereich.

In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten besteht häufig Versicherungsschutz, etwa über eine Rechtsschutzversicherung oder – bei Verkehrsunfällen – über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Gerne kläre ich dies im Rahmen der Erstberatung.

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Häufige Fragen