Im Strafrecht übernehme ich die Verteidigung von Beschuldigten in Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren. Ein frühzeitiger anwaltlicher Beistand ist dabei regelmäßig von entscheidender Bedeutung, da erst auf Grundlage vollständiger Akteneinsicht eine belastbare Einschätzung der Vorwürfe und der Beweislage möglich ist.
Nach Kenntnis des Akteninhalts lässt sich beurteilen, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist oder ob von dem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht werden sollte. In geeigneten Fällen kann eine sachgerecht formulierte Stellungnahme bereits im Ermittlungsverfahren zu einer Einstellung führen.
Kommt es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung, begleite ich meine Mandantinnen und Mandanten mit einer strukturierten und sorgfältigen Verteidigung. Ziel ist stets eine rechtlich fundierte Interessenwahrnehmung unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation.