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Das Mietrecht bildet den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Innerhalb dieses Rechtsgebiets liegt der Fokus meiner Arbeit insbesondere auf Kündigungssachverhalten, der Prüfung von Modernisierungsankündigungen und darauf gestützten Mieterhöhungen sowie auf Fragen überhöhter Mieten, insbesondere im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse. Diese Themen sind rechtlich anspruchsvoll, stark durch Rechtsprechung geprägt und von erheblicher praktischer Bedeutung.

Ich berate und vertrete meine Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei der rechtlichen Bewertung von Kündigungen, bei der Prüfung der formellen und inhaltlichen Anforderungen von Modernisierungsankündigungen sowie bei der Beurteilung der Zulässigkeit hieraus resultierender Mieterhöhungen. Auch die rechtliche Einordnung der vereinbarten Miethöhe und die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach den Vorschriften zur Mietpreisbremse gehören zu meinen regelmäßigen Tätigkeiten.

Mandate zu mietrechtlichen Mängeln sowie zu Mieterhöhungen außerhalb von Modernisierungskonstellationen bearbeite ich ebenfalls, jedoch regelmäßig nachrangig und abhängig vom Einzelfall.

Fragen zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sowie zu Streitigkeiten zwischen Mietparteien innerhalb einer Wohnanlage können im Einzelfall Gegenstand meiner Tätigkeit sein, stehen jedoch nicht im Mittelpunkt meiner mietrechtlichen Ausrichtung.

In mietrechtlichen Angelegenheiten besteht häufig Rechtsschutzversicherungsschutz, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gerne kläre ich im Rahmen einer Beauftragung, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme in Betracht kommt.

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