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Meine anwaltliche Tätigkeit ist schwerpunktmäßig im Mietrecht angesiedelt, insbesondere bei Kündigungssachverhalten, der Prüfung von Modernisierungsankündigungen und darauf gestützten Mieterhöhungen sowie bei Fragen überhöhter Mieten. Daneben übernehme ich ausgewählte Mandate im Familienrecht, im allgemeinen Zivilrecht, im Verkehrsrecht sowie in der Strafverteidigung. Unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet lege ich Wert auf eine klare rechtliche Einordnung, eine strukturierte Vorgehensweise und eine sachgerechte Interessenvertretung. Soweit es im Einzelfall angezeigt ist, wirke ich auch an einvernehmlichen und tragfähigen Lösungen mit.

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